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1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten die Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen dem Käufer und der Pebble Entertainment GmbH, derzeit Betreiber des mypebble Webshops , sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und Pebble Entertainment zur Ausführung der Kaufverträge getroffen werden, sind in diesen Bedingungen und den Lieferbedingungen/ -konditionen schriftlich niedergelegt.2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von Pebble Entertainment sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Die in Drucksachen (zum Beispiel Preislisten, Prospekte), in Kostenvoranschlägen, auf elektronischen Datenträgern oder auf Internet Seiten von Pebble Entertainment enthaltenen Angaben und die zu seinem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, sonstige technische Daten sowie genannte oder in Bezug genommene DIN-,VDE- oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.3 Aufträge des Käufers binden Pebble Entertainment erst nach deren schriftlicher Bestätigung.
2.4 Ist die Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so kann Pebble Entertainment dieses innerhalb von 4 Wochen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Ware annehmen.3. Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Die Kaufpreise sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, netto (ohne Abzug) sofort nach Bestellung bei dem Käufer zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Pebble Entertainment über den Betrag verfügen kann. Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.
3.3 Abweichend von §284 Abs. 3 Satz 1 BGB wird vereinbart, dass der Käufer in Verzug gerät, wenn die Kaufpreisforderung fällig ist und der Käufer auf eine Mahnung, eine Leistungsklage oder einen Mahnbescheid nicht zahlt. Wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, kommt der Käufer ohne Mahnung sofort in Verzug, wenn er nicht termingerecht leistet. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist Pebble Entertainment berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Pebble Entertainment ist zulässig. In Falle des Verzugs werden auch alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung des Käufers durch Pebble Entertainment bedarf.
3.4 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nicht zu.
3.5 Pebble Entertainment ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferung und Leistung zu Finanzierungszwecken abzutreten.
3.6 Zahlungsverzug oder Gefährdung der Forderungen von Pebble Entertainment durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigen Pebble Entertainment, sämtliche zugunsten des Lieferanten bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung – unabhängig von der Laufzeit etwaiger Wechsel – sofort fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen. In diesen Fällen ist der Lieferant berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
3.7 Für Lieferungen und Leistungen an Käufer im Ausland gilt ausdrücklich als vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, die Pebble Entertainment durch den Zahlungsverzug des Käufers entstehen, zu Lasten des Käufers gehen.4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Liefervorbehalt Wir liefern solange der Vorrat reicht. Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
4.2 Pebble Entertainment haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von §361 BGB oder von §376 HGB ist.
4.3 Pebble Entertainment haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Pebble Entertainment zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist Pebble Entertainment zuzurechnen. Die Haftung von Pebble Entertainment ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.4 Pebble Entertainment ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
4.5 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist Pebble Entertainment berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Ware nicht nach und steht Pebble Entertainment deshalb ein Schadensersatzanspruch zu, so kann Pebble Entertainment 15% des vereinbarten Kaufpreises (ohne MwSt.) ohne Nachweis als Schaden geltend machen. Der Betrag ist höher anzusetzen, wenn Pebble Entertainment einen höheren Schaden nachweist. Der Betrag ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Käufer Pebble Entertainment nachweist, dass nur ein wesentlich geringerer Schaden oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. 5. Gefahrübergang – Versand/Verpackung
5.1 Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne darüber hinausgehende Verbindlichkeit von Pebble Entertainment. Pebble Entertainment wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
5.2 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden von Pebble Entertainment nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten oder mit dem auf der Verpackung genannten Partner von Pebble Entertainment zu sorgen.
5.3 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert Pebble Entertainment die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Pebble Entertainment.8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien geschlossenen Kaufverträgen ist der Firmensitz von Pebble Entertainment. Pebble Entertainment ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen.
8.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.9. Schlussbestimmung
9.1 Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht.
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